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Vergütung

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dem Mandanten bereits im ersten Beratungsgespräch über die Kosten und Risiken seines Begehrens Auskunft zu geben.

Die gesetzliche Bestimmung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, im Folgenden RVG genannt, ist in vielen Bereichen nicht flexibel genug. Daher biete ich verschiedene Vergütungsmodelle an, um den Anforderungen des (Wirtschafts-) Lebens gerecht werden zu können.

  • Fixhonorar
  • Eine weitere Lösung ist die Vergütung nach Stundensätzen. Diese Lösung stellt die flexibelste und gängigste Vergütungsart dar und ist individuelle verhandelbar. Sie bezahlen nur die Stunden, die ich tatsächlich für Sie arbeite.
  • Die Vergütung in Steuersachen erfolgt nach den Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung.

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[Aktualisierung: Juli 2013]